Rechtsprechung
LAG Hessen, 08.05.2009 - 4 Ta 139/09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
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- Justiz Hessen
§ 23 Abs 3 S 1 BetrVG, § 23 Abs 3 S 2 BetrVG, § 100 Abs 2 S 3 BetrVG, § 100 Abs 1 S 1 BetrVG, § 99 Abs 1 S 1 BetrVG
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einstellung - Zwangsvollstreckung aus einem Unterlassungstitel - Zeitablauf - Fristbeginn zur gerichtlichen Geltendmachung der vorläufigen Durchführung - Zurechnung von Vertreterhandeln
- Justiz Hessen
§ 23 Abs 1 S 1 BetrVG, § 100 Abs 1 S 1 BetrVG, § 100 Abs 2 S 3 BetrVG, § 23 Abs 3 S 2 BetrVG
(Verstoß gegen einen Unterlassungstitel nach § 23 Abs 3 S 1 BetrVG) - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unbegründeter Ordnungsgeldantrag des Betriebsrates aufgrund eines vor Jahren erlassenen Unterlassungstitels; Frist zur gerichtlichen Geltendmachung der vorläufigen Durchführung einer personellen Maßnahme; Zurechnung von Vertreterhandeln bei personellen Maßnahmen
- Wolters Kluwer
(Verstoß gegen einen Unterlassungstitel nach § 23 Abs 3 S 1 BetrVG)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unbegründeter Ordnungsgeldantrag des Betriebsrates aufgrund eines vor Jahren erlassenen Unterlassungstitels; Frist zur gerichtlichen Geltendmachung der vorläufigen Durchführung einer personellen Maßnahme; Zurechnung von Vertreterhandeln bei personellen Maßnahmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Darmstadt, 22.03.2007 - 3 BV 30/99
- LAG Hessen, 29.06.2007 - 5 Ta 170/07
- ArbG Darmstadt, 05.02.2009 - 3 BV 30/99
- LAG Hessen, 08.05.2009 - 4 Ta 139/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- LAG Schleswig-Holstein, 27.12.2001 - 1 TaBV 15c/01
Beschlußverfahren, Zwangsvollstreckung, Ordnungsgeld, Leiharbeitnehmer, …
Auszug aus LAG Hessen, 08.05.2009 - 4 Ta 139/09
Das Recht des Betriebsrsats zur Zwangsvollstreckung aus einem Unterlassungstitel gemäß § 23 Abs. 3 Satz 1 BetrVG entfällt nicht schon dann, wenn der Arbeitgeber den Titel einige Jahre lang befolgt hat (entgegen LAG Schleswig-Holstein 27.12.2001 - 1 Ta 15c/01 - NZA-RR 2002/357).Nach einer zum Teil vertretenen Ansicht verjährt ein titulierter Unterlassungsanspruch nach § 23 Abs. 1 Satz 1 BetrVG gemäß § 218 BGB a.F. bzw. § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB n.F. grundsätzlich erst nach dreißig Jahren (LAG Schleswig-Holstein 27. Dezember 2001 - 1 TaBV 15 c/01 - NZA-RR 2002/357, zu II 2.3;… Trittin in Däubler/Kittner/Klebe BetrVG 11. Aufl. § 23 Rn 104 a).
Darüber hinaus hat allerdings das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein mit dem zitierten Beschluss vom 27. Dezember 2001 (a. a. O., zu II 2.3;… a.A. Trittin a. a. O. § 23 Rn 104 a), dem sich das Arbeitsgericht angeschlossen hat, die Ansicht vertreten, ein Unterlassungstitel verliere seine Wirkung, wenn der Arbeitgeberin ihn über längere Zeit befolgt (im dortigen Fall über acht Jahre).
- LAG Hessen, 16.01.2007 - 4 TaBV 203/06
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei Eingliederung eines Leiharbeitnehmers
Auszug aus LAG Hessen, 08.05.2009 - 4 Ta 139/09
Auf Antrag des Betriebsrats stellte die erkennende Kammer mit rechtskräftigem Beschluss vom 16. Januar 2007 (- 4 TaBV 203/06 - EzAÜG § 14 AÜG Betriebsverfassung Nr. 66, zu II 2 b) fest, dass die Arbeitgeberin verpflichtet ist, den Betriebsrat beim Austausch von Leiharbeitnehmern durch den Verleiher während einer Verleihperiode bezüglich der neu eingegliederten Arbeitnehmer gemäß §§ 99, 100 BetrVG zu beteiligen.Allerdings steht aufgrund des Beschlusses der erkennenden Kammer vom 16. Januar 2007 (a.a.O.) zwischen den Beteiligten rechtskräftig fest, dass der Austausch von Leiharbeitnehmern während einer Entleihperiode erneut als Einstellung nach § 99 BetrVG mitbestimmungspflichtig ist.
- BAG, 18.04.1985 - 6 ABR 19/84
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Ableistung von Überstunden - …
Auszug aus LAG Hessen, 08.05.2009 - 4 Ta 139/09
Dies folge aus dem Umstand, dass ein Titel nach § 23 Abs. 3 Satz 1 BetrVG nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Funktion einer kollektivrechtlichen Abmahnung habe (BAG 18. April 1985 - 6 ABR 19/84 - BAGE 48/246, zu B II 4 b).Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Beschluss vom 18. April 1985 (a. a. O., zu B II 4 b) lediglich auf Ähnlichkeiten der Funktion des Anspruchs nach § 23 Abs. 3 Satz 1 BetrVG mit der einer individualrechtlichen Abmahnung hingewiesen, Erstere aber nicht mit Letzterer gleichgesetzt.
- BGH, 14.03.2008 - V ZR 16/07
Prozessuale Geltendmachung der Abänderung rechtskräftiger Unterlassungstitels
Auszug aus LAG Hessen, 08.05.2009 - 4 Ta 139/09
Nach dem Erlass eines Titels entstandene rechtshemmende und vernichtende Einwendungen und Einreden sind nicht in der Zwangsvollstreckung zu prüfen, sondern im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage, d.h. in einem neuen Erkenntnisverfahren (vgl. etwa BGH 14. März 2008 - V ZR 16/07 - BGHZ 176/35, zu II 1 b cc). - LAG Hessen, 29.06.2007 - 5 Ta 170/07
Einstellungsbegriff - Mitbestimmungsrecht - Erfordernis eines voluntativen …
Auszug aus LAG Hessen, 08.05.2009 - 4 Ta 139/09
Die gegen die Zurückweisung dieses Antrags gerichtete Beschwerde wies die erkennende Kammer mit Beschluss vom 29. Juni 2007 (- 4/5 Ta 170/07 - AuR 2008/77 LS) zurück, da es sich bei dem Vorfall nicht um eine mitbestimmungspflichtige Einstellung gehandelt habe.
- LAG Hessen, 25.09.2012 - 4 TaBV 239/11
Arbeitnehmerüberlassung - Mitbestimmung - Betriebsrat - Einstellung - Versetzung …
Unterrichtet der Arbeitgeber die Arbeitnehmervertretung bereits vor dem Beginn der vorläufigen Durchführung der personellen Maßnahme, läuft die Frist von § 89 Abs. 2 S. 3 TV PV nach der Rechtsprechung der erkennenden Kammer erst vom Beginn der vorläufigen Durchführung der Maßnahme an ( Hess. LAG 08. Mai 2009 - 4 Ta 139/09 - Juris, zu II 2 a; 06. September 2011 - 4 TaBV 3/11 - z. V. v., zu II 2 c; jeweils mit näherer Begründung ).